Loading…

Meldepflichten für Infektionskrankheiten und Infektionserreger in Deutschland: Entwicklung und Verbesserungsvorschläge

Zusammenfassung Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 wurden die Meldepflichten für Infektionskrankheiten und Infektionserreger auf eine neue Basis gestellt. Erstmals wurde zwischen einer Arztmeldepflicht für Infektionskrankheiten und einer Labormeldepflicht für Infektio...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
Published in:Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 2020, Vol.63 (6), p.777-789
Main Authors: Heudorf, Ursel, Gottschalk, René
Format: Article
Language:ger ; eng
Subjects:
Citations: Items that this one cites
Online Access:Get full text
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Description
Summary:Zusammenfassung Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 wurden die Meldepflichten für Infektionskrankheiten und Infektionserreger auf eine neue Basis gestellt. Erstmals wurde zwischen einer Arztmeldepflicht für Infektionskrankheiten und einer Labormeldepflicht für Infektionserreger unterschieden. Ziel war es, durch die Labormeldepflicht Ärzte zu entlasten und dadurch die Meldemoral zu verbessern. Seither ist eine Vielzahl neuer Meldepflichten hinzugekommen. Ziele dieser Arbeit sind es, die Meldepflichten und die Anzahl der gemeldeten Fälle in Deutschland anhand ihrer Entwicklung darzulegen und zu diskutieren – auch vor dem Hintergrund der vorherigen Regelungen in Deutschland (Bundesseuchengesetz) sowie internationaler und europaweiter Empfehlungen (IHR; EU-Kommissions-Beschlüsse 1999, 2018) – und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Angesichts der erheblichen Zunahme der Meldepflichten und der Meldungen in den letzten Jahren sowie der Möglichkeiten des IfSG, das neben der Meldepflicht weitere Surveillance-Systeme vorsieht, sollte das Meldewesen auf notwendige Meldepflichten fokussiert werden. Die vorgeschlagene Abschaffung der Meldepflicht für Nachweise von Noroviren und Rotaviren könnte in einem ersten Schritt sowohl die Meldenden als auch die Gesundheitsämter entlasten und so ein effizienteres Meldewesen und eine intensivere und bessere Ermittlungsarbeit der Gesundheitsämter ermöglichen.
ISSN:1436-9990
1437-1588
DOI:10.1007/s00103-020-03150-7