Strafbarkeit der Zirkumzision von Jungen: Medizinrechtliche Aspekte eines umstrittenen ärztlichen Eingriffs
Zusammenfassung Es kommt nicht selten vor, dass (Kinder-)Chirurgen oder (Kinder-)Urologen von Personensorgeberechtigten mit dem Verlangen konfrontiert werden, eine Zirkumzision an einem Knaben vorzunehmen, obwohl die medizinische Indikation nicht vorhanden oder jedenfalls fraglich ist. Der vorliegen...
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Published in: | Monatsschrift Kinderheilkunde 2008-08, Vol.156 (8), p.783-788 |
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Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Zusammenfassung
Es kommt nicht selten vor, dass (Kinder-)Chirurgen oder (Kinder-)Urologen von Personensorgeberechtigten mit dem Verlangen konfrontiert werden, eine Zirkumzision an einem Knaben vorzunehmen, obwohl die medizinische Indikation nicht vorhanden oder jedenfalls fraglich ist. Der vorliegende Beitrag macht deutlich, dass ein Arzt in derartigen Fällen Abstand von einem solchen Eingriff nehmen sollte, um später nicht Adressat von zivilrechtlichen Klagen zu werden oder gar Beschuldigter in einem Strafverfahren. Denn die Autoren kommen zu folgendem Ergebnis: Ein Arzt, der an einem minderjährigen und nicht einsichtsfähigen Jungen eine medizinisch nicht notwendige Zirkumzision vornimmt, macht sich nach § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, selbst wenn die Inhaber der Personensorge in den Eingriff einwilligen. Mangels Dispositionsbefugnis über das beeinträchtigte Rechtsgut (die körperliche Unversehrtheit des Kindes) ist diese Einwilligung nämlich unwirksam. Der Beitrag stellt nicht nur die aktuelle Rechtslage dar, sondern widmet sich auch eingehend den oft vorgetragenen Argumenten, die für die Rechtmäßigkeit einer Zirkumzision streiten sollen (Behandlung einer Phimose, Vorbeugung von Krankheiten, Religion). |
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ISSN: | 0026-9298 1433-0474 |